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Channel: Piratenfraktion SH » Patrick Breyer
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Neue Landesverfassung – und alle können mitmachen [ergänzt]

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Heute hat sich der Sonderausschuss zur Reform der Landesverfassung gebildet (Homepage). Hier werden in den nächsten zwölf Monaten so wichtige Fragen entschieden werden wie die Einführung eines Grundrechtes auf Datenschutz oder auf Informationsfreiheit, die Demokratisierung der Aushandlung von Staatsverträgen, die Einführung von Referenden bei Verfassungsänderungen, die Hürden für Volksentscheide auf Landesebene oder die Ermöglichung öffentlicher Sitzungen des Petitionsausschusses. Viele dieser Vorschläge haben wir Piraten eingebracht.

Nach Beschluss des Ausschusses kann bis Mitte September jeder Bürger Vorschläge zur Reform der Landesverfassung einreichen. Welche Grundrechte sollten die Bürger haben? Wie transparent soll der Staat arbeiten? Der Ausschuss wird sich mit allen eingehenden Vorschlägen befassen. Er hat sich einen straffen Zeitplan (Seite 1, Seite 2) zur Behandlung aller Themen innerhalb eines Jahres vorgenommen.

Darüber hinaus können die Fraktionen bis zum 14.6. melden, zu welchen der Themenvorschläge von wem schriftliche Stellungnahmen eingeholt werden sollen und zu welchen Themen der Wissenschaftliche Dienst Ausarbeitungen erstellen soll. Unsere Anmeldungen sammeln wir hier im Pad. Jeder ist eingeladen, mitzuarbeiten.

Ein Diskussionsforum zu den einzelnen Vorschlägen/Themen wird der Landtag nicht anbieten. Wenn daran Bedarf besteht, könnten wir aber eines einrichten. Sagt Bescheid, wenn ihr so ein Forum nutzen würdet.

Ergänzung vom 04.06.2013:

In den Vorverhandlungen hat Torge mit dem folgenden Text im Einsetzungsbeschluss die jetzt laufende Bürgerbeteiligung durchsetzen können: “Der Sonderausschuss führt zu einzelnen Sachkomplexen öffentliche Anhörungen durch. Die Öffentlichkeit soll zeitlich befristet Gelegenheit erhalten, sich schriftlich und online mit Vorschlägen zur Verfassungsreform an den Sonderausschuss zu wenden. Der Sonderausschuss wird gebeten, die Vorschläge auszuwerten und dem Landtag ggf. eine Empfehlung zur Erweiterung des Einsetzungsbeschlusses vorzulegen.”


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